Sedlmeier Christoph - Immobiliengutachter Sachverständiger
Verkehrswertermittlung, Werteinschätzung Immobilienbewertung, alles das Gleiche? Wofür brauche ich, welche Art der Bewertung? Wir klären Sie über die wichtigsten Unterschiede und Gemeinsamkeiten zwischen den Begrifflichkeiten auf und beraten Sie ausführlich zu dem komplexen Thema der Immobilienbewertung
Erben und Vererben
Im Erbfall stellen sich meist ähnliche Fragen. Im Falle der Erbengemeinschaft möchte vielleicht ein Erbe die Immobilie übernehmen und seine Miterben ausbezahlen. Auch ist es möglich, dass ein Erbe im Namen der anderen verkauft und dabei den richtigen Preis erzielen muss.
Testamentsvollstreckung
Ein verantwortungsvolles Amt. Der Testamentsvollstrecker nimmt treuhänderisch das Erbe an sich und haftet ggü. den Erben bis zur vollständigen Aufteilung des Nachlasses. Befinden sich Immobilien im Nachlass muss oft der Wert ermittelt werden, evtl. die Immobilie auch durch den Testamentsvollstrecker veräußert werden. Er ist verantwortlich dafür, dass nicht unter Wert verkauft wird und muss dies z.B. ggü. dem Grundbuchamt nachweisen.
Scheidung
Weg von den Emotionen kann mittels eines nüchternen Gutachtens durch beide Parteien beauftragt äußerst kostengünstig der Zugewinn des Immobilienvermögens ermittelt werden.
Erbschaft und Schenkung
Wollen gut vorbereitet sein. Auch zur Optimierung der Erbschaftssteuerschuld kann es für die Erben sinnvoll sein, dass der Erblasser gutachterlich Immobilienwerte feststellen lässt.
Im Erbfall, insbesondere bei Erbengemeinschaften, werden Wertgutachten für die Erbschaftsteuer sowie die Aufteilung des Nachlasses unumgänglich.
Immobilienverkauf
In manchen Fällen ist ein neutrales Wertgutachten eines Immobiliensachverständigen hilfreich, um Fehler zu vermeiden. Sie verschenken nichts. Mit dem Gutachten an der Seite treten sie gegenüber Kaufinteressenten sicher und kompetent auf.
Ein Immobilienmakler handelt provisionsabhängig und kann nicht neutral sein.
Immobilienkauf
Bei einem Immobilienkauf ist die Erstellung eines Verkehrswertgutachtens gemäß § 194 BauGB meist nicht sinnvoll. Dennoch stehe ich Ihnen mit meiner Erfahrung und meinem Wissen gerne zur Markteinschätzung und Beurteilung der Objektqualität zur Verfügung.
Betreuung und Berufsbetreuung
Hat der betreute Mensch Immobilienvermögen, muss dieses eventuell verwertet werden um Pflege und Unterbringungskosten zu finanzieren. Sollten Sie als Berufsbetreuer eine Immobilie veräußern müssen, ist ein Verkehrswertgutachten zu ihrer eigenen Sicherheit und einer fairen Preisermittlung im Vorfeld geboten.
Um ihre persönliche Fragestellung zur Immobilie zu analysieren und ihren Bedarf zu ermitteln berate ich sie kostenlos und unverbindlich. Im Anschluss kann ich Ihnen ein verbindliches Leistungsangebot erstellen.